Infos zum WGA-Trainingstag

Alles Wichtige zum Ablauf und zur benötigten Ausrüstung. Termin, Anzahl, Zahlung und Fristen bekommt ihr zusätzlich per E-Mail.

Standort
Doislau 60a, 3300 Amstettennächst Wasserring
Dauer
rund 7 hmit Ruhezeiten

Standort & Beginn

Wir starten direkt am Standort der WGA mit dem Theorieteil.
Adresse: Doislau 60a, 3300 Amstetten (nächst Wasserring).

Bitte mit möglichst wenigen Fahrzeugen anreisen. Bei einer Fahrzeit über 2 h pro Wegstrecke empfehlen wir eine separate Lenkperson für die Teilnehmer*innen.

Benötigt wird pro Teilnehmer*in

Ohne Pressluftatmer je Person keine Teilnahme. Schutzbekleidung zweiteilig (kein Overall!). Entspricht die Ausrüstung nicht den gültigen Normen/Richtlinien, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Schutzausrüstung

  • ÖNORM EN 469:2005 LS2 (40 KW) konforme Schutzbekleidung im Oberkörper- und Beinbereich (kein Overall!)
  • Schutzhandschuhe nach ÖNORM EN 659:2003
  • Feuerwehrhelm nach ÖNORM EN 443:2008 (kein Spinnenhelm / kein Helm mit metallischer Oberfläche!)
  • Feuerwehrsicherheitsstiefel nach ÖNORM EN 15090:2007 (EN 345 S3)
  • Feuerschutzhaube nach EN 13911:2004

Atemschutz

  • Pressluftatmer samt Atemanschluss EN 137:2007, EN 136:2004 mit Versandbehälter (Pressluftflasche) – kein Pressluftatmer mit integriertem Abseilgeschirr. Ohne Pressluftatmer je Person keine Teilnahme.
  • Reservegarnitur Versandbehälter (Pressluftflaschen) für den zweiten Durchgang

Außerdem

  • Zweites Paar Handschuhe (egal welche Art) für das Strahlrohrtraining
  • E-Card
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Ponchos zum Schutz von Pressluftatmer, Lungenautomat und Schutzausrüstung (Oberkörper) werden von ready4fire beigestellt. Beim Strahlrohrtraining ist zwingend ein zweites Paar Handschuhe sowie eine andere Bekleidung als für die Containerdurchgänge zu verwenden. Auf ausreichende Wechselbekleidung wird hingewiesen. Entspricht die Ausrüstung nicht den gültigen Normen/Richtlinien, ist eine Teilnahme nicht möglich.

Für den Heimtransport der mit Rauch kontaminierten Bekleidung empfehlen wir dringend große Müllsäcke, um eine Kontaminationsverschleppung ins Fahrzeug gering zu halten.

Dusche & Verpflegung

Nach dem Training kann ein Duschcontainer am Standort genutzt werden. Hygieneutensilien, entsprechende Fußbekleidung und Handtücher sind selbst mitzubringen. Trinkwasser wird in ausreichender Menge beigestellt; um feste Verpflegung kümmert sich jedes Mitglied selbst.

Fotos und Videos

Am Trainingsgelände wird fotografiert und gefilmt – zur Dokumentation und für die Berichterstattung des Vereins. Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, kann am Training nicht teilnehmen (Teilnahmebedingungen, Punkt 8).

Voraussetzungen

Jede teilnehmende Person versichert zum Zeitpunkt des Durchganges:

  • geistig und körperlich vollkommen fit zu sein
  • eine Atemschutzgeräteträger*innenausbildung (samt Praxisteil) erfolgreich absolviert zu haben
  • eine gültige Tauglichkeitsuntersuchung zu besitzen
  • die jährliche Atemschutz-Leistungsüberprüfung erfolgreich durchgeführt zu haben (sofern im Heimatbundesland gefordert)
  • volljährig zu sein

Sämtliche Begleitpersonen müssen ebenfalls an der Sicherheitsunterweisung und dem Theorieteil teilnehmen.

Ablauf eines Durchgangs

  • Grundlagen des Brandverlaufes, Techniken und Taktik (Theorie)
  • Sicherheitsunterweisung (Theorie)
  • Strahlrohrtraining (Praxis, außerhalb der WGA)
  • 2 Durchgänge in der mobilen Wärmegewöhnungsanlage (unter Pressluftatmer)

Gesamtdauer (mit Ruhezeiten) rund 7 h, maximal 24 Teilnehmer*innen je Halbtag.

Die mobile Wärmegewöhnungsanlage ist gemäß DIN 14097 Teil 1 und 3 errichtet und von der Prüfstelle des ÖBFV abgenommen (Prüfnummer FT 9/63/12). Die Teilnahme geschieht ausdrücklich auf eigenes Risiko und Verantwortung bzw. auf Risiko der entsendenden Stelle. Wir weisen auf das ÖBFV-Infoblatt „Info KS-13 – Umgang mit Pressluftatmern nach extremen thermischen Belastungen" hin.

Info für Teilnehmer*innen aus Niederösterreich

ready4fire ist seitens des NÖ Landesfeuerwehrverbandes für die Durchführung der Stufe 5 gem. NÖ LFV-RL AS01 zugelassen. Seit 01.01.2014 muss vor der Stufe 5 eine Ausbildung der Stufe 4 (gasbefeuerte Anlage) erfolgreich absolviert worden sein. Angerechnet werden die Module ATS4, BD, BDM, BDSIM sowie IFA. Spätestens 7 Tage vor dem Training müssen die teilnehmenden Personen (Feuerwehr- und Standesbuchnummer) gemeldet werden, sonst ist keine Eintragung als Stufe 5 möglich. Ohne diese Ausbildungen ist ein Training dennoch möglich, kann aber nicht in FDISK erfasst werden.